Testamentsvollstreckung

Wer als Erblasser auch über den Tod hinaus über die Verwendung seines Vermögens bestimmen möchte, sollte einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Der vom Erblasser eingesetzte Testamentsvollstrecker handelt selbstständig und ist nicht an Weisungen der Erben gebunden. Die Erben können lediglich Wünsche äussern. Es sei denn, der Erblasser hat ein Mitspracherecht der Erben ausdrücklich angeordnet.

Wir sind Ihr verlässlicher Begleiter bei:

  • Abwicklungsvollstreckung, welche die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses zum Ziel haben
  • Dauervollstreckungen, bei denen die Verwaltung des Nachlasses nach dem Tod bis zur Freigabe an die Erben weitergeführt wird